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Hohe Heimkosten machen pflegebedürftige Menschen zum Sozialfall!

KV-KA-LAND - 26.03.2019

„In Baden-Württemberg droht zahlreichen pflegebedürftigen Heimbewohnern Armut“, so der Landtagsabgeordnete Dr. Rainer Balzer. Denn Pflegebedürftige müssen hier einen großen Anteil der Kosten selbst bestreiten.

Die Pflegekosten setzen sich zusammen aus dem Pflegesatz, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, der Altenpflege-Ausbildungsumlage sowie den Investitionskosten.

Dabei ist der Pflegesatz das Entgelt für pflegerische Leistungen und richtet sich nach den Pflegegraden 1 bis 5. Die Unterkunftskosten beinhalten Strom, Wasser, Gas, Müllentsorgung, Unterhaltung des Gebäudes sowie Ausstattung. Die Verpflegungskosten für die gesamte Verpflegung des Patienten müssen von diesem selbst getragen werden. Die Altenpflege-Ausbildungsumlage beträgt pro Monat 35,90 Euro. Gerade die Investitionskosten machen einen wesentlichen Anteil der Gesamtkosten aus. In Baden Württemberg umfassen sie nicht nur die Kaltmiete für das bewohnte Zimmer, sondern darüber hinaus auch die Kosten für Gemeinschafträume und -flächen, die Beschaffung der Immobilie sowie die Kosten für Instandsetzung und Instandhaltung.

Nach § 9 SGB XI ist Baden-Württemberg für die „Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur verantwortlich“. Bis 2010 kam das Land dieser Verpflichtung nach. Ende 2010 ist Baden-Württemberg schließlich aus der öffentlichen Förderung stationärer Pflegeheime ausgestiegen. Seitdem werden pflegebedürftige Heimbewohner in Baden-Württemberg finanziell rigoros belastet. Dabei nehmen die Investitionskosten einen ganz erheblichen Anteil ein. So liegt bei Pflegegrad 3 und einer stationären Unterbringung in einem Pflegeheim in BW bei Gesamtpflegekosten von 3.473,84 Euro der verbleibende Eigenteil bei 2211,84 Euro, wobei die Investitionskosten hier 577,87 Euro ausmachen.

Pflegebedürftige, die diesen horrenden Eigenanteil nicht selbst tragen können, müssen hier Hilfe zur Pflege und damit Sozialhilfe beantragen. Mühsam Erspartes und Eigentum müssen aufgebraucht werden, nichts bleibt mehr. Das Ziel der Pflegeversicherung bei Einführung 1995, niemanden im Alter wegen Pflegebedürftigkeit zum Sozialfall werden zu lassen, wird damit gnadenlos verfehlt.

Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg fordert daher das Land auf, pflegebedürftige Heimbewohner und ihre Angehörige um die Investitionskosten zu entlasten, erachtet demgemäß den Einstieg in die Förderung der Investitionskosten bei stationärer Unterbringung als notwendig.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass in Baden-Württemberg mittlerweile 27.770 pflegebedürftige Heimbewohner Ihre Pflegekosten nicht mehr bestreiten können und so zum Sozialfall werden“, so der Landtagsabgeordnete Dr. Rainer Balzer.

Daher geht die AfD noch einen Schritt weiter und fordert in Baden-Württemberg eine staatlich bezuschusste Rente!

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