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„Volksbegehren Bienensterben“ macht Bauern zu Sündenböcken für Agrarpolitik

KV-KA-LAND - 17.10.2019

„Kann ein Volksbegehren, das Verbote und Freiheitsbeschränkungen fordert, vom Volk kommen?“ Diese Frage stellte der AfD-Landtagsabgeordnete und agrarpolitische Sprecher seiner Fraktion, Udo Stein, am heutigen Mittwoch in seiner Plenarrede in den Raum. Es zeichne sich deutlich ab, dass „hinter dem ‚Volksbegehren Bienensterben‘ starke, staatlich auf vielerlei Weise geförderte und privilegierte Verbände mit eigenen Interessen wie NABU und BUND“ stehen. Scharfe Kritik übte der AfD-Abgeordnete darüber hinaus an den von den Initiatoren des Volksbegehrens immer wieder geäußerten Schuldzuweisungen gegen die baden-württembergischen Landwirte, die als „Sündenböcke der Agrarpolitik“ abgestempelt werden. „Das Volksbegehren sollte sich vielmehr gegen den wahren Verursacher der Missstände in der Landwirtschaft richten. Selbst durch das ‚Volksbegehren Bienensterben‘ können wir gar nicht so viele Betriebe verlieren, wie wir in den letzten 30 Jahren durch die zumeist von der CDU in engem Schulterschluss mit dem Deutschen Bauernverband verantwortete Agrarpolitik verloren haben. Von 25 000 Haupterwerbsbetrieben im Land 1999 sind heute nur noch die Hälfte übrig! Die ungerechte Verteilung der jährlich drei Milliarden Euro Agrarsubventionen aus der sogenannten ‚ersten Säule‘ ist der Brandbeschleuniger des Strukturwandels – und damit die Hauptursache für die Verarmung der Kulturlandschaft“, so Stein weiter. „Gleichzeitig titeln in diesem Sommer die Zeitungen ‚Die Grünen haben mehr direkte Demokratie versprochen und tun sich schwer, das einzulösen‘ oder ‚Vom Treiber zum Getriebenen – die Grünen und die direkte Demokratie‘. Nur die AfD fordert als Partei mehr Direkte Demokratie, und gerade die Grünen brauchen die AfD als Stachel in ihrem bequem gewordenen Fleisch“, richtete Stein seine Kritik an die grünen Regierungsmitglieder.

Recht auf Eigentum und freie Berufsausübung

Ein weiterer Kritikpunkt der AfD am aktuellen Volksbegehren Bienensterben lautet: Das Recht schützt die Minderheit vor der Tyrannei der Mehrheit. „Landwirte haben das Recht auf Eigentum und freie Berufsausübung. Und deshalb kann ihnen auch eine Mehrheit nicht die Berufsausübung nach guter fachlicher Praxis mit amtlich zugelassenen Pflanzenschutzmitteln verbieten“, so Udo Stein abschließend.

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