„Mit dieser Entscheidung bestätigt die Staatsanwaltschaft das, was ich von Beginn an wusste und stets betonte: Die infamen Vorwürfe, ich hätte anonyme Schmähbriefe versendet oder gar Urkunden gefälscht, entbehren jeglicher Grundlage“, kommentierte der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion Dr. Rainer Balzer das Zurückrudern der Justiz.
Vom 18. Oktober datiert die Einstellungsverfügung der Karlsruher Ermittlungsbehörde, mit der sämtliche Vorwürfe wegen Urkundenfälschung u.a. Delikte ad acta gelegt wurden. Für die Staatsanwaltschaft ergaben sich Zweifel an den Aussagen der Anzeigenerstatterin. Ein Motiv für belastende Angaben gegenüber Dr. Balzer konnte zudem nicht ausgeschlossen werden.
„Meine Anwälte prüfen derzeit, in welchem Umfang der Staat für die mir aus dem eingestellten Ermittlungsverfahren entstandenen Schäden haftbar gemacht werden kann“, teilte der Bruchsaler Landtagsabgeordnete mit.
Bereits Anfang des Jahres hatte das Landgericht Karlsruhe die im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen Dr. Balzer von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe initiierten Hausdurchsuchungen bei vier Zeugen als gesetzeswidrig eingestuft und die den Zeugen dadurch entstandenen Kosten der Staatskasse auferlegt.